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   VG Koblenz, 22.09.2009 - 7 K 1421/08.KO   

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VG Koblenz, 22.09.2009 - 7 K 1421/08.KO (https://dejure.org/2009,25616)
VG Koblenz, Entscheidung vom 22.09.2009 - 7 K 1421/08.KO (https://dejure.org/2009,25616)
VG Koblenz, Entscheidung vom 22. September 2009 - 7 K 1421/08.KO (https://dejure.org/2009,25616)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruchsinhaberschaft bzw. Aktivlegitimation eines Schülers bei Rechtsstreitigkeiten betreffend Schülerbeförderungskosten; Kriterien für die Einordnung eines Schulwegs als "besonders gefährlich" in sittlich-krimineller Hinsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 17.02.2009 - 7 B 08.1027

    Schülerbeförderung - Kostenerstattung - Ermittlung der Schulweglänge - Zur

    Auszug aus VG Koblenz, 22.09.2009 - 7 K 1421/08
    Diese kann sich aus Gefahren des Straßenverkehrs oder aus sittlich-kriminellen Gründen ergeben (zu diesen beiden Fallgruppen siehe VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 22. April 2004 - 2 K 3267/03.NW-; BayVGH, Urteil vom 17. Februar 2009 - 7 B 08.1027 -, zitiert nach juris).

    Möglicherweise subjektiv bestehende Befürchtungen reichen nicht aus, solange sie nicht objektiv begründet sind (vgl. BayVGH, Urteil vom 17. Februar 2009, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.08.2004 - 2 A 11235/04

    Zumutbarkeit des Schulweges

    Auszug aus VG Koblenz, 22.09.2009 - 7 K 1421/08
    Das qualifizierende Merkmal der besonderen Gefährlichkeit verlangt eine gesteigerte Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. August 2004 - 2 A 11235/04.OVG - , NVwZ-RR 2005, 41).

    Bei der Feststellung der vom Gesetz geforderten besonderen Gefahr ist zu beachten, dass der Gesetzgeber durch das Anknüpfen an die Länge des kürzesten Fußwegs und an das Merkmal der "besonderen Gefährlichkeit" sowohl objektivierbare als auch pauschalierende Voraussetzungen für die Verpflichtung der Kommunen zur Beförderung der Schüler aufgestellt hat (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. August 2004, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 04.04.2008 - 2 LB 7/07

    Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung der besonderen Gefährlichkeit eines

    Auszug aus VG Koblenz, 22.09.2009 - 7 K 1421/08
    Wegen dieser Fachkunde ist die kriminalpolizeiliche Einschätzung ferner stichhaltiger als Spekulationen, Vermutungen oder Annahmen, etwa hinsichtlich "idealer" Verstecke für Straftäter, die sich in der Rechtsprechung finden (s. etwa OVG Niedersachsen, Urteil vom 4. April 2008 - 2 LB 7/07 -, zitiert nach juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2003 - 2 A 10588/03

    Feststellungsklage, Rechtsverhältnis, Drittrechtsverhältnis, Subsidiarität,

    Auszug aus VG Koblenz, 22.09.2009 - 7 K 1421/08
    Die aus der gesetzlichen Entwicklung des Schülerbeförderungsrechts deutlich werdende schrittweise Entlastung der Eltern ändert nichts daran, dass es vom Grundsatz her ihre Aufgabe bleibt, die Beförderung ihrer Kinder zur Schule praktisch und wirtschaftlich sicherzustellen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. August 2003 - 2 A 10588/03.OVG -, AS 30, 34; Urteil vom 2. Februar 2005 - 2 A 11888/04.OVG -, DÖV 2006, 703; Urteil vom 16. Juli 2004 - 2 A 104333/04.OVG -, AS 31, 364).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.2005 - 2 A 11888/04

    Keine Einbeziehung der Waldorfschule in das System der staatlich finanzierten

    Auszug aus VG Koblenz, 22.09.2009 - 7 K 1421/08
    Die aus der gesetzlichen Entwicklung des Schülerbeförderungsrechts deutlich werdende schrittweise Entlastung der Eltern ändert nichts daran, dass es vom Grundsatz her ihre Aufgabe bleibt, die Beförderung ihrer Kinder zur Schule praktisch und wirtschaftlich sicherzustellen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. August 2003 - 2 A 10588/03.OVG -, AS 30, 34; Urteil vom 2. Februar 2005 - 2 A 11888/04.OVG -, DÖV 2006, 703; Urteil vom 16. Juli 2004 - 2 A 104333/04.OVG -, AS 31, 364).
  • VG Koblenz, 24.05.2011 - 7 K 1327/10

    Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels zumutbar: Keine Übernahme der

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird verwiesen auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens und der auszugsweise eingeführten Gerichtsakte 7 K 1421/08.KO, ferner 2 Hefte Verwaltungsakten sowie die Richtlinien des Beklagten über die Schülerbeförderung vom 25. Mai 2009; diese Unterlagen haben vorgelegen und sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

    Diese kann sich aus Gefahren des Straßenverkehrs oder aus sittlich-kriminellen Gründen ergeben (zu diesen beiden Fallgruppen siehe VG Koblenz, Urteil vom 22. September 2009 - 7 K 1421/08.KO - VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 22. April 2004 - 2 K 3267/03.NW-; BayVGH, Urteil vom 17. Februar 2009 - 7 B 08.1027 -, zitiert nach juris).

    Bei der Auslegung des Tatbestandsmerkmales der besonderen Gefährlichkeit in § 69 Abs. 2 SchulG geht die Kammer von den im Urteil vom 22. September 2009 (7 K 1421/08.KO) dargelegten folgenden Überlegungen aus:.

    Objektive Kriterien sind vorrangig der vom Gericht in dem Verfahren 7 K 1421/08.KO eingeholten kriminalpolizeilichen Einschätzung vom 8. Juli 2009 zu entnehmen, die auch für den vorliegenden Rechtsstreit Geltung beansprucht und dementsprechend in das Verfahren eingeführt worden ist.

  • VG Regensburg, 07.07.2011 - RO 1 K 11.362

    Zur Frage des Vorliegens eines besonders gefährlichen Schulwegs für ein außerhalb

    Darüber hinaus werde auf das Urteil des VG Koblenz vom 22.9.2009 (Az. 7 K 1421/08.KO) verwiesen, wonach die Auslegung des Tatbestandsmerkmals der "besonderen Gefährlichkeit" sich auch an dem gesetzgeberischen Leitbild der aus öffentlichen Mitteln finanzierten Schülerbeförderung zu orientieren habe.

    Im Hinblick darauf kommt es auf eine kriminalpolizeilichen Einschätzung der Gefährlichkeit des Schulweges, ob sich auf dem Schulweg zumindest eine gefährliche Örtlichkeit befinde, die eine erhöhte Kriminalitätsbelastung aufweist (VG Koblenz, Urt. v. 22.9.2009 Az. 7 K 1421/08.KO) nicht maßgeblich an.

  • VG Koblenz, 22.08.2017 - 4 K 84/17

    Schülerbeförderungskosten für einen besonders gefährlichen Schulweg

    Diese kann sich in erster Linie aus Gefahren des Straßenverkehrs oder aus sittlich-kriminellen Gründen ergeben (zu diesen beiden Fallgruppen s. VG Koblenz, Urteile vom 24. Mai 2011 - 7 K 1327/10.KO - und vom 22. September 2009 - 7 K 1421/08.KO - VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 22. April 2004 - 2 K 3267/03.NW-; BayVGH, Urteil vom 17. Februar 2009 - 7 B 08.1027 -, zitiert nach juris).

    Bei der Auslegung des Tatbestandsmerkmales der besonderen Gefährlichkeit in § 69 Abs. 2 SchulG hat das Gericht in den Urteilen vom 22. September 2009 (7 K 1421/08.KO) und 5. Juli 2012 (7 K 166/12.KO) folgende Überlegungen zu dem Besuch einer weiterführenden Schule dargelegt:.

  • VG Koblenz, 02.03.2017 - 4 K 1111/16

    Kreis muss Schülerbeförderungskosten übernehmen

    Insoweit kann dahingestellt bleiben, ob die Überquerungshilfe im Bereich der F.-Straße 27 als besonders gefährlich anzusehen wäre, was sich in erster Linie aus Gefahren des Straßenverkehrs oder aus sittlich-kriminellen Gründen ergeben kann (vgl. VG Koblenz, Urteile vom 24. Mai 2011 - 7 K 1327/10.KO - und vom 22. September 2009 - 7 K 1421/08.KO - VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 22. April 2004 - 2 K 3267/03.NW-; BayVGH, Urteil vom 17. Februar 2009 - 7 B 08.1027 -, zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2016 - 19 A 847/13

    Übernahme von Schülerfahrtkosten für den Schulbesuch wegen Gefährlichkeit des

    So für § 69 Abs. 2 SchulG RP auch: VG Koblenz, Urteil vom 22. September 2009 - 7 K 1421/08.KO -, juris, Rdn. 23 f.; zu Niedersachsen: NdsOVG, a. a. O., Rdn. 39.
  • VG Koblenz, 18.08.2016 - 4 K 52/16

    Schülerbeförderungskosten - Vergleich einer Privatschule mit der nächstgelegenen

    Das Gesetz nimmt vielmehr den einzelnen Schüler (als Anspruchsberechtigten, vgl. Urteil der Kammer vom 22. September 2009 - 7 K 1421/08.KO -) in den Blick und will diesen mit den Schülern öffentlicher Schulen gleichstellen.
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